Читать книгу Die Rückkehr des Wanderers онлайн | страница 47

Das erfuhr er freilich erst viele Jahre später. Zu diesem Zeitpunkt waren ihm die Hintergründe, wie alle anderen weltlichen Belange, längst gleichgültig geworden. Baldric von Dunstan, der einfaches weißes Leinen und geschnürte Lederstiefel trug, während durch eine unbedeutende Grenzburg des Ordens schritt, war der Sohn des Barons Eadred III von Dunstan. Land und Titel der in der Nordmark gelegenen Baronie gehörten heute seinem acht Jahre jüngeren Halbbruder. Die fehlenden Jahre in der Erbfolge glich dieser dadurch aus, dass er reinen Blutes war und keinem außerehelichen Fehltritt entstammte.

Der alte Baron war etwa zu der Zeit von Baldrics Eintritt in den Orden gestorben. Mit der ungewöhnlichen Regelung, den ältesten Sohn der Kirche zu überantworten, waren Baldric zwei Dinge erspart geblieben. Zum einen der in gewisser Weise klangvolle, aber wenig schmeichelhafte Titel Baldric der Bastard, zum anderen ein früher Tod. Legitimierte uneheliche Sprosse kamen in den Kreisen des Adels immer wieder vor. Eadred hatte denn auch keine Sekunde gezögert, Baldric als seinen Sohn anzuerkennen. Zu dringend war die Notwendigkeit für einen Erben. Im mittleren Adel gehörte derlei auch im Grunde zum Tagesgeschäft und war kaum mit einem Skandal behaftet. Erklomm man erst den Rang eines Grafen oder gar den eines Herzogs, waren solche Dinge schon heikler. Ein Bastard als ältester Sohn war auf der anderen Seite nie besonders gern gesehen, war er doch nach der Legitimation dem Kronrecht zufolge uneingeschränkt erbberechtigt. Natürlich widerrief der Tod jedes Recht. Manche Gerichtsbarkeiten waren unantastbar, ob unter einfachen Bauern oder hohen Herren.

Den Baron kümmerte all das wenig. Für ihn zählte nur, dass die Geburt Baldrics ihn aus der peinlichen Situation erlöste, im Alter von vierzig Jahren noch immer kinderlos zu sein. Das war ungewöhnlich für einen verheirateten Mann, dem überdies zahllose Liebschaften nachgesagt wurden. Kenner des Hofes von Eadred verwunderte diese Tatsache freilich nicht.


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